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ProReal Serie - Zinszahlung an Anleger ausgesetzt

08. Januar 2024 | Bank- und Kapitalmarktrecht
Anleger der Namensschuldverschreibungen der ProReal-Serie des Investmenthauses One Group müssen auf die Zinszahlungen für das 4. Quartal 2023 warten. Wie u.a. das Handelsblatt am 22. Dezember berichtete, wird One Group die Auszahlungen für vier Kapitalanlageprodukte der ProReal-Serie vorerst aussetzen. Zudem werden für fünf weitere Geldanlagen keine Zeichnungen mehr angenommen. Betroffen von dem
Marcel Seifert
Marcel Seifert

Rechtsanwalt Marcel Seifert studierte nach seiner Ausbildung zum Bankkaufmann an der Universität Tübingen...

Anleger der Namensschuldverschreibungen der ProReal-Serie des Investmenthauses One Group müssen auf die Zinszahlungen für das 4. Quartal 2023 warten. Wie u.a. das Handelsblatt am 22. Dezember berichtete, wird One Group die Auszahlungen für vier Kapitalanlageprodukte der ProReal-Serie vorerst aussetzen. Zudem werden für fünf weitere Geldanlagen keine Zeichnungen mehr angenommen.

Betroffen von dem Auszahlungsstopp sind dem Bericht zu Folge insgesamt rund 11.000 Anleger der Kapitalanlagen:

  • ProReal Deutschland 7
  • ProReal Deutschland 8 – Exklusives Folgeangebot
  • ProReal Europa 9
  • ProReal Europa 10

Anleger sollen insgesamt rund 410 Millionen Euro in die nachrangigen Namensschuldverschreibungen investiert haben. Mit dem Geld wurden Wohnungsbauprojekte in Deutschland und Österreich finanziert.

Die Zinszahlungen für das 4. Quartal 2023 hat das Investmenthaus nun temporär ausgesetzt, bis eine umfassende Risikoanalyse des Portfolios abgeschlossen ist. Hintergrund ist die schwierige Lage am Immobilienmarkt. Die Inflation und steigende Zinskosten hätten zu einem Anstieg der Finanzierungskosten bei gleichzeitig rückläufigen Immobilienpreisen geführt, so die One Group. Dies habe dazu geführt, dass die Vertragspartner eine umfassende Risikoanalyse aller im Portfolio befindlichen Bauvorhaben durchführen. Die Analyse soll im ersten Quartal 2024  abgeschlossen sein. Bis dahin sei eine Zinsstundung für das 4. Quartal 2023 mit den Vertragspartnern vereinbart worden. Daraus ergibt sich, dass auch die Zinsen für die Anleger vorerst nicht ausgezahlt werden können.

Da es sich um nachrangige Namensschuldverschreibungen handelt, kann die Aussetzung der Zinszahlungen gerechtfertigt sein. „Das gilt dann, wenn durch die Zahlungen an die Anleger ein Insolvenzgrund eintreten könnte“, erklärt Rechtsanwalt Marcel Seifert, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. Das zeigt wie ernst die Situation zu sein scheint und das Geld der Anleger bedroht sein könnte. Wurde der Rangrückritt wirksam vereinbart, können die Anleger im Insolvenzverfahren komplett leer ausgehen, da sie sich aufgrund der Nachrangigkeit ihrer Forderungen hinter allen anderen Gläubigern anstellen müssten.

Von einer Insolvenz ist derzeit allerdings noch keine Rede und es gilt weitere Informationen abzuwarten, wie lange die Zinszahlungen ausgesetzt werden sollen. Anleger können aber schon jetzt prüfen lassen, ob der Rangrücktritt wirksam vereinbart wurde und die Aussetzung der Zinszahlungen rechtlich zulässig ist.

Eine besondere Situation ist für die Anleger der ProReal Deutschland 7 eingetreten. Hier steht nach einer Laufzeitverlängerung bis Ende 2023 die Rückzahlung an. Die Rückzahlungen sind spätestens Ende Juni 2024 fällig. „Anleger sollten aufmerksam sein, ob die Zahlungen rechtzeitig erfolgen oder ob es zu Verzögerungen kommt“, so Rechtsanwalt Seifert.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte gibt betroffenen Anlegern der ProReal-Serie für einen Pauschalpreis von 100 Euro zzgl. MwSt. gern eine Ersteinschätzung zu ihren rechtlichen Möglichkeiten. Sprechen Sie uns an!

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/bank-und-kapitalmarktrecht

 

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